FAQ/Rechte


VW-Vergleich im Abgasskandal!

Angebot annehmen oder nicht?

Nach dem Scheitern der Vergleichs-Verhandlungen wurde am 28.2.2020 dann doch eine Einigung auf einen Vergleich verkündet. Der VW-Diesel-Vergleich soll voraussichtlich ein Gesamtvolumen von 830 Mio. € haben. Hinzu kommen angeblich pauschale Anwaltskosten, die VW für die Kunden übernimmt.

Wie viel Entschädigung bietet VW im Vergleich?

Konkrete Angebote liegen noch nicht vor. Es geht wohl um 1.350€ bis 6.257€, angeblich im Durchschnitt 15 % des Kaufpreises. Das ist wenig im Vergleich zur Entschädigung in Einzelprozessen.

Gilt das Vergleichsangebot von VW für alle Betroffenen?

Voraussichtlich gilt das Angebot nur für die Betroffenen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Ausgeschlossen sind außerdem ausländische Kläger und Käufe ab 2016.

Sollte man das VW-Vergleichsangebot annehmen?
Bislang stehen die konkreten Angebote noch aus. Wir gehen aber davon aus, dass vielen betroffenen Diesel-Besitzern mehr Schadensersatz zusteht als VW anbietet.

Unsere Empfehlung für Betroffene:

Ob ein Vergleich in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von vielen Umständen (z.B.: Kaufpreis und Laufleistung Ihres Fahrzeugs) ab. Eine pauschale Antwort kann nicht seriös gegeben werden.

In jedem Falle macht eine genaue Prüfung Sinn, ob der Vergleich in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist

Bevor Sie den VW-Diesel-Vergleich annehmen sollten Sie auf jeden Fall berechnen, wie viel man mit einer individuellen Klage bekommen kann.

Prüfen Sie aber auch die Alternative einer Einzelklage!

Wir bieten Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene und kostenfreie Beratung an. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, bedarf es zunächst der eingehenden Prüfung des Vergleichs.

Und erst anschließend kann man informiert entscheiden, ob man den VW-Vergleich annehmen soll oder nicht.

Handeln Sie jetzt – kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie sofort und zuverlässig bei Fragen rund um den Abgas-Skandal und dessen Folgen.

VW-Vergleich im Abgasskandal

Fragen und Antworten im Detail

Wie sieht der VW-Vergleich im Dieselskandal aus?

Noch sind wenige Details über den VW-Vergleich bekannt. Konkrete Angebote soll es aber in Kürze geben. In der Presse wird über eine pauschale Entschädigung zwischen 1.350 € und 6.257 € für sehr teure und neue Fahrzeuge berichtet. Im Durchschnitt dürfte das VW-Vergleichsangebot damit recht gering ausfallen. Die individuelle Höhe hängt dabei vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab. Insgesamt soll die Entschädigung 15 % des Kaufpreises betragen. Die individuellen Angebote werden ab Ende März erwartet. Das Vergleichs-Angebot von VW soll aber nur für einen Teil der Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gelten, die einen betroffenen EA189 Motor verbaut haben.

Für die Geschädigten ist das eine Chance: Sie können sich von einem Anwalt zum VW-Vergleichsangebot beraten lassen. Ist der Vergleich die beste Option sollte dieser angenommen werden. Ist eine Individualklage besser, übernimmt die Kosten i.d.R. die Rechtsschutzversicherung oder evtl. ein Prozeßkostenfinanzierer.

Mit dem Vergleich erhalten die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage zwar eine Entschädigung, sie bleiben aber weiterhin auf ihren teils schwer verkäuflichen Fahrzeugen sitzen. Außerdem werden Betroffene wohl auch auf Schadensersatzansprüche, die durch Folgeschäden des Software-Updates entstehen können, verzichten müssen.

Wie geht es bei der Musterfeststellungsklage weiter?

Voraussichtlich werden die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage demnächst ein Vergleichsangebot erhalten. Dieser Vergleich geht nur auf eine Einmalzahlung und wird vermutlich deutlich schlechter ausfallen, als es über ein Individualverfahren (Einzelklage) der Fall ist.

Die gute Nachricht für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage: Sobald das Vergleichsangebot vorliegt, können Betroffene höchstwahrscheinlich aus dem Prozess austreten und Ihre Ansprüche individuell im Einzelverfahren geltend machen.

In diesem Fall gilt es, schnell zu sein: Lediglich ein Monat nach Zustellung des Vergleichsangebots (nach aktueller Planung bis zum 20.4.2020) bleibt den betroffenen Verbrauchern, um den Vergleich abzulehnen und so aus der Musterfeststellungsklage auszusteigen. Der VZBV hat angekündigt, die Klage anschließend zurückzunehmen. Noch schlimmer dürfte es dann für einen Großteil der Beteiligten an der Musterfeststellungsklage kommen: Wer für den VW-Vergleich nicht infrage kommt, geht leer aus. Für diese Kunden bleibt dann nur ein Einzelverfahren.

Soll man das VW-Vergleichsangebot annehmen?

Ob man das VW-Vergleichsangebot annehmen sollte, hängt stark vom individuellen Fall ab. Insbesondere kommt es darauf an, wie viel der Volkswagen-Konzern für das jeweilige Fahrzeug anbietet. Außerdem sollte die Alternative abgewogen werden: Bei Einzelklagen sprechen die Gerichte den Kunden meist rund 15% des Kaufpreises zu oder alternativ eine Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises. Von der Erstattung wird dann meist eine geringe Nutzungsentschädigung abgezogen, die von den gefahrenen Kilometern abhängt. Teilweise erhalten die Kunden außerdem Zinsen.

Die Entschädigung im Rahmen des VW-Vergleichs bleibt damit (mit voraussichtlich 15 % des Kaufpreises) wohl unter den Entschädigungen, die Gerichte den Kunden meist zusprechen (ca. 15 – 20 %). Auch im Vergleich mit der Rückgabe dürfte sich das Vergleichsangebot von VW nur für Fahrer mit sehr hohen Kilometerständen lohnen.

Am besten sollten man beide Alternativen konkret miteinander vergleichen. Bei uns können sich vom Abgasskandal betroffene Diesel-Fahrer beraten, was ihnen bei einer individuellen Klage zusteht.

Außerdem gibt es nicht für jeden vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Kunden auch ein Vergleichsangebot von VW. Wer sich nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat oder keinen EA189-Motor hat, kann sich ebenfalls bei uns informieren, wie viel Schadensersatz ihm zusteht.

Wer kann am VW-Diesel-Vergleich teilnehmen?

Soweit bekannt wird das Vergleichsangebot von Volkswagen nur für Kunden gelten, die sich der Musterklage des VZBV gegen VW angeschlossen haben. Und auch dann gilt das Angebot für einen Großteil der Diesel-Kunden, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, nicht. Die Musterfeststellungsklage bezieht sich nämlich ausschließlich auf Diesel-Fahrzeuge, die mit dem Motor EA189 ausgestattet sind. Dieser wurde lange Zeit in Modellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingebaut. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich einige Volkswagen-Kunden der Musterklage angeschlossen haben, obwohl sie ein Fahrzeug mit einem anderen Motor besitzen.

VW selbst schreibt auf seiner Homepage, dass das Vergleichsangebot nur für Diesel-Kunden gilt, auf die alle der folgenden Bedingungen zutreffen:

•    Das Fahrzeug hat einen EA189-Motor.
•    Der Kunde hat sich ins Klageregister der Musterfeststellungsklage eingetragen.
•    Der Käufer hatte beim Erwerb seinen Wohnsitz in Deutschland.
•    Das Auto wurde vor 2016 gekauft.
•    Der Kunde ist privater Eigentümer des Fahrzeugs.
•    Der Diesel wurde inzwischen nicht verkauft.

Erste Schätzungen gehen davon aus, dass das VW-Vergleichsangebot nur für ca. 260.000 Diesel-Käufer gilt. Fast 200.000 Kunden gehen also leer aus, obwohl sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben. Der VW-Vergleich bezieht sich dabei voraussichtlich insbesondere nicht auf folgende Fälle:

•    Den EA288-Motor (Nachfolger des EA189).
•    Die Dieselmotoren mit großem Hubraum ab ca. 3l (EA896 und EA897), die insbesondere in den Oberklasse-Modellen von Audi und VW verwendet wurden.

•    Die Modelle von Porsche.
•    Ausländische VW-Diesel-Kunden.
•    Gewerbliche Fahrzeugbesitzer.
•    Fahrzeuge, die ab 2016 gekauft wurden.
•    Kunden, die sich nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben.

Bei diesen Fällen und Modellen haben die Kunden aber oft ebenfalls Anspruch auf Rückabwicklung bzw. Schadensersatz.

Unsere Empfehlung: Um eine Chance auf ein fristgerechtes Einzelverfahren zu haben, sollten sich Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW über die zustehenden Entschädigungen im Einzelverfahren informieren, bevor sie sich für oder gegen das VW-Vergleichsangebot entscheiden. So bleibt im Fall eines Vergleichs genügend Zeit für eine vernünftige Entscheidung.

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Häufig gestellte Fragen

 
Wann droht Verjährung?

Betroffene Fahrzeugbesitzer sollten beachten, dass sie nicht beliebig lange warten können, da Ansprüche verjähren. Auch können bestimmte Fristen bereits abgelaufen sein.

Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Nachbesserung oder auch Schadensersatz wegen eines Sachmangels) können grundsätzlich nur zwei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags geltend gemacht werden.

Nun aber gibt es das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 17. Januar 2017

Auf einer anderen rechtlichen Grundlage können Schadensersatzansprüche deutlich länger geltend gemacht werden. Wenn ein Schadensersatzanspruch zum Beispiel mit mit einem Delikt (strafrechtlich relevante Handlung) begründet wird, dann gilt eine 10-jährige Frist (eingeschränkt durch eine 3-jährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist, die wegen der Presseberichte ab sofort läuft).

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?


Wenn es um Käuferrechte (Autorückgabe, Nachbesserung, Schadensersatz etc.) wegen eines betroffenen Dieselfahrzeugs geht, dann reicht in den allermeisten Fällen der Verkehrsrechtsschutz aus. Denn dort sind meistens nicht nur die Abwehr von Bußgeldern oder Unfallfolgen umfasst, sondern auch weitere Rechte „rund um das Auto“. Eine Privatrechtsschutzpolice deckt meistens auch solche Streitigkeiten ab.

In einem Erstberatungsgespräch – dessen Kosten oft von Rechtsschutversicherungen übernommen werden – können grundlegende Fragen geklärt werden, bevor ein Anwalt „vollständig“ beauftragt wird.

Wie viel Schadensersatz können Betroffene überhaupt geltend machen?


Käufer- und Anlegerrechte in Deutschland sollen vor Schäden bewahren. Grob umrissen sollen Schadensersatzansprüche den Betroffenen so stellen, „als wäre nichts passiert“. Daher zielt das deutsche Recht in erster Linie darauf ab, den Schaden oder die Abweichung zu beheben. Wenn Schadensersatzansprüche bestehen, dann orientiert sich deren Höhe am entstandenen Schaden (beispielsweise verringerte Wiederverkaufswerte, Folgekosten des Mangels).
 

Wie die Situation bei Ihnen ist erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch -
rufen Sie uns einfach an.


Pressemitteilung vom 27.05.2017



Der VW-Skandal aus der Sicht des Autokäufers

In einer offiziellen Stellungnahme von VW am 20.09.2015 hat der Konzern bekanntgegeben, dass Millionen Diesel Fahrzeuge des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda) mit einer Software ausgestattet wurden, mit deren Hilfe die Abgaswerte manipuliert werden.

Von der Abgas-Manipulation betroffen sind weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge (davon ca. 2,8 Mio. Fahrzeuge alleine in Deutschland) mit dem 1,6 und 2,0 Diesel-Motor Typ EA 189 der Baujahre 2008 bis 2014 in Kombination mit verschiedenen Getrieben und ländertypischen Spezifikationen. Möglicherweise ist auch der Diesel Motor mit 1,2 Liter Hubraum betroffen, aber allenfalls in geringer Stückzahl. Diese Motoren wurden nicht nur in Fahrzeugen der Marke VW, sondern auch in den Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat verbaut. Betroffen sind nur Motoren mit der Abgasnorm 5. Neuere Fahrzeuge mit der strengeren Abgasnorm 6 sind von der Abgas-Manipulation nicht betroffen.

Besitzer von den betroffenen VW-, Audi-, Seat- und Skodamodellen müssen damit rechnen, dass ihr Auto einen geringeren Wert hat durch den Abgasskandal und sie dadurch einen nicht unerheblichen Schaden erleiden werden, auch wenn eine Nachbesserung in der Werkstatt erfolgt. Die Fahrzeuge werden zumindest in den Köpfen der Käufer und des Gebrauchtwagenmarkts mit einem Makel behaftet sein, der sich auch auf den Preis auswirken wird.
 
Welche Modelle im Volkswagen-Konzern sind betroffen?

Folgende Modelle mit dem Dieselmotor EA 189 sind von erhöhtem Stickstoffausstoß betroffen:

Volkswagen
Baujahre: 2008 - 2015

  • VW Amarok (2.0 TDI)
  • VW Beetle (2.0 TDI) (Cabriolet)
  • VW Caddy (1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)
  • VW CC
  • VW Eos (2.0 TDI)
  • VW Golf VI (GTD, 1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion,1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI) (Variant, Cabriolet, Golf Plus)
  • VW Jetta
  • VW Passat VII (1.6 TDI BlueMotion, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion Technology) (CC, Variant)
  • VW Polo (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue Motion Technology, Blue Motion 89 g 1.2 TDI)
  • VW Scirocco (2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)
  • VW Sharan (2.0 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion)
  • VW Tiguan I (2.0 TDI)
  • VW Touran (1.6 TDI, 2.0 TDI)
  • VW Transporter

Audi
Baujahre: 2009 - 2014

  • Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (Sportback)
  • Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (Cabriolet, Sportback)
  • Audi A4 (2.0 TDI) (Cabriolet,Allroad, Avant, Quattro)
  • Audi A5 (2.0 TDI) (Cabriolet. Coupè, Sportback)
  • Audi A6 (2.0 TDI) (Avant)
  • Audi Q3 (2.0 TDI)
  • Audi Q5 (2.0 TDI)
  • Audi TT (2.0 TDI) (Coupè)

Skoda
Baujahre: 2009 - 2014

  • Skoda Fabia (1.6 TDI)
  • Skoda Octavia (1.6 TDI, 1.6 TDI GreenLine, 2.0 TDI) (Combi, Scout)
  • Skoda Rapid (1.6 TDI)
  • Skoda Roomster (1.6 TDI)
  • Skoda Superb (1.6 TDI, 2.0 TDI, 1.6 TDI GreenLine) (Combi)
  • Skoda Yeti (1.6. TDI, 1.6 TDI Greenline, 2.0 TDI)

Seat

  • Seat Alhambra
  • Seat Altea, Seat Altea XL
  • Seat Exeo (2.0 TDI)
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon
  • Seat Toledo (1.6 TDI)
 

Ob Ihr Fahrzeug mit der Manipulations-Software ausgestattet ist, können Sie mit Hilfe Ihrer Fahrzeug-Identifikationsnummer prüfen, die Sie auf Ihrem Fahrzeugschein bzw. Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I finden. Die Fahrzeug-ID-Nummer können Sie auf den Internetseiten der betroffenen Fahrzeughersteller eingeben:

Für VW: http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car

Für Audi: http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html

Für Skoda: http://skoda-recallactions.skoda-auto.com/de-de/?s=W&cd=0

Für Seat: http://www.seat.de/ueber-seat/dieselmotoren/fin-nummer.html

Sollte die Manipulationssoftware in Ihrem Fahrzeug installiert worden sein, erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung.

 
Welche Rechte haben Käufer?

Eins ist sicher: Der VW-Konzern hat die Käufer von VW-, Audi-, Seat-, und Skodamodellen betrogen, indem eine Software aufgespielt wurde, die zur Manipulation der Abgaswerte führt.

Gegenüber Händlern können zunächst Nachbesserungsansprüche geltend gemacht werden. Da das Fahrzeug jedoch mangelbehaftet bleibt trotz der Nachbesserung kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Dies bedeutet, dass die Kunden das Fahrzeug zurückgeben können und ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine mögliche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden.

Verbrauchern, die ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug haben, steht – solange Gewährleistungsansprüche bestehen – das Recht auf Nachlieferung zu. Die Autobesitzer können also die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software einfordern!

Gegenüber dem VW-Konzern bestehen ebenfalls Schadensersatzansprüche, die darauf gerichtet sind, den Rücktritt vom Vertrag zu erzwingen.

Was ist zu tun?

Mängelgewährleistungsansprüche, die hier neben anderen Ansprüchen eingreifen, unterliegen einer Verjährungsfrist. Auch die Anfechtung unterliegt Fristen. Die Autobesitzer sollten nicht zögern und umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, bevor diese Ansprüche endgültig verloren sind.

Wegen der von VW versprochenen Nachbesserungsaktion sind sich zahlreiche Autokäufer unsicher, ob sie deswegen noch abwarten sollen. Einerseits wird sich erst nach dem Ende der Nachbesserung zeigen, ob bzw. mit welchen Folgen der Makel der EA 189-Motoren behoben werden kann. Andererseits laufen die Fristen verschiedener Käuferrechte (Gewährleistungsrechte, Garantien) während dessen weiter und in vielen Fällen auch ab. Mit anderen Worten: Die Zeit arbeitet für VW – und gegen die geschädigten Käufer. Unseres Erachtens sollten Käufer jetzt ihre Rechte wahren.

Auch wenn der VW-Konzern eine Rückrufaktion angekündigt hat und die betroffenen Fahrzeuge nachbessern möchte, laufen die Verjährungsfristen für die rechtzeitige Geltendmachung von Schadens- und/oder Reparaturansprüchen weiter. Betroffene Fahrzeughalter sollten daher schnell reagieren und ihre Ansprüche rechtzeitig anzeigen und geltend machen.

Es ist nicht auszuschließen, dass das Kraftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnis für betroffene Fahrzeuge entzieht, wenn eine Nachrüstung aus technischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall dürften die betroffenen Autos nicht mehr benutzt werden und es ist auch fraglich, ob die Autos in diesem Fall weiterverkauft werden dürfen. Auch wenn eine Nachrüstung möglich sein sollte, steht zu befürchten, dass die Motorleistung dadurch abnimmt und/oder der Verbrauch zunimmt. Denn auch die Reinigung von Abgasen durch Motor und Katalysator benötigt Energie. Auch ist noch unklar, ob sich ein vom Abgas-Skandal betroffenes Auto unproblematisch auf dem Gebrauchtwagenmarkt veräußern lässt. Es steht jedoch zu befürchten, dass der Wiederverkaufswert eines betroffenen VW-Modells drastisch sinken wird. Bereits heute ist die Nachfrage nach VW-Dieselfahrzeugen auf ein historisches Tief eingebrochen. Auswirkungen auch auf die Kfz-Steuer und die Plaketten für Umweltzonen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts oder die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens übernimmt, prüfen wir für Sie im Einzelfall und führen sodann den erforderlichen Schriftverkehr mit Ihrem Versicherer. Betroffene Autokäufer können bei Bestehen einer Privat- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich mit einer Kostenübernahme rechnen.

Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug von der VW-Abgas-Affäre betroffen ist, sollten Sie zeitnah handeln, um bestehenden Ansprüche nicht zu riskieren.
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